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her verläuft die betriebliche
Altersvorsorge in der Form, dass der Arbeitnehmer während der
Ansparphase auf
einen bestimmten Anteil seines monatlichen Lohnes verzichtet, dieser
Anteil
angelegt wird und ab einem festgelegten Zeitpunkt in Form einer Rente
wieder an
den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Je nach getroffener Vereinbarung
können die
Lohnanteile des Arbeitnehmers im Rahmen einer Direktversicherung, eines
Pensionsfonds, einer Direktzusage, einer Pensionskasse oder einer
Unterstützungskasse angelegt werden, in vielen Fällen ist es zudem
möglich,
eine garantierte Form der Festverzinsung zu vereinbaren. Die Auszahlung
der
Betriebsrente erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr, allerdings wird
dafür
eine betriebliche Altersvorsorge im Fall von Arbeitslosigkeit auch
nicht
angerechnet. Neben der Versorgung im Alter sieht die Betriebsrente
weitere
Leistungen vor, nämlich auch Leistungen im Fall von Invalidität sowie
Zahlungen
an die Hinterbliebenen des Versicherten, falls dieser verstirbt.
Ansprüche auf
Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt hat der Arbeitnehmer dann, wenn
er älter
ist als 35 Jahre, die Vereinbarung der Betriebsrente länger besteht als
10
Jahre oder der Arbeitnehmer seit mehr als zwölf Jahren in dem
Unternehmen tätig
ist und von diesen zwölf Jahren mindestens drei Jahre lang Beiträge in
die
betriebliche
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