SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Campingfahrzeug Versicherungsvergleiche - Wie habe ich mich Schadensfall zu verhalten?

Hier geht es zum Online Campingfahrzeuge - Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Campingfahrzeuge Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den

Online Campingfahrzeuge Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Campingfahrzeug Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Führen Sie Ihren Campingfahrzeuge Versicherungsvergleich online bei uns durch.


Die online Campingfahrzeug-Versicherungsvergleiche der SAW-Assekuranz GmbH.

Sie sind verpflichtet, der Versicherung jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch die Gesellschaft führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, der Gesellschaft dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie der Versicherung das Schadenereignis bereits gemeldet haben.

Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie alle Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben hierbei den Weisungen der Gesellschaften, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.

Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, der Gesellschaft dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Wenn Sie einen kleinen Sachschaden, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie den Kfz Versicherungen den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie der Versicherung dies unverzüglich anzuzeigen. Sie haben der Versicherung die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Diese ist berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.

Bei Entwendung des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Ihre Schadenanzeige muss von Ihnen unterschrieben sein. Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs müssen Sie sich mit der Versicherung abstimmen.

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