SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Hier geht es zum Online Campingfahrzeuge - Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Campingfahrzeugeversicherungen online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den

Online Campingfahrzeuge Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Campingfahrzeugeversicherungen jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Führen Sie Ihren Campingfahrzeuge Versicherungsvergleich online bei uns durch.


Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Campingfahrzeuges oder eines damit verbunden Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen die Campingfahrzeugeversicherungen unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen.
  • Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  • A.3.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Leistung bei Invalidität

Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden ist. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person Unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalbetrag gezahlt.

Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die Versicherungssumme und der Grad der Unfallbedingten Invalidität. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
– Arm 70%
– Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
– Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
– Hand 55%
– Daumen 20%
– Zeigefinger 10%
– anderer Finger 5%
– Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
– Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
– Bein bis unterhalb des Knies 50%
– Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
– Fuß 40%
– große Zehe 5%
– andere Zehe 2%
– Auge 50%
– Gehör auf einem Ohr 30%
– Geruchssinn 10%
– Geschmackssinn 5%
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