Campingfahrzeugeversicherungsvergleiche

Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, Ihre Campingfahrzeuge Versicherung online über unsere Campingfahrzeugeversicherungsvergleiche zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Campingfahrzeuge Versicherungsabschluss.

Bei Fragen zu unseren Campingfahrzeugeversicherungsvergleichen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Campingfahrzeug Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Führen Sie Ihren Campingfahrzeuge Versicherungsvergleich online bei uns durch.

Die online Campingfahrzeugeversicherungsvergleiche der SAW-Assekuranz GmbH


In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft. Ihr Vertrag wird zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu eingestuft. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich. Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle eingestuft. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen die Versicherungen Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2, 0, S oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft.

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schaden belastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung. Die Tabellen und Rückstufungen der Gesellschaften können sich unterscheiden.

Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und der Versicherung in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden ist, für das diese Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.

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