SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Campingfahrzeugversicherungsvergleiche und die Umweltschadenhaftpflichtversicherung

Hier geht es zum Online Campingfahrzeug - Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Campingfahrzeuge Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den

Online Campingfahrzeuge Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Campingfahrzeug Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Führen Sie Ihren Campingfahrzeuge Versicherungsvergleich online bei uns durch.


Die online Campingfahrzeuge-Versicherungsvergleiche der SAW-Assekuranz GmbH.

Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz ist Bestandteil des Vertrags über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie haben mit Ihrem Campingfahrzeug die Umwelt geschädigt, dann stellt Sie die Versicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Campingfahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.

Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leisten die Versicherung Ersatz in Geld. Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbegründet, wehrt die Gesellschaft diese auf ihre Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind Versicherungen zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Diese führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf deren Kosten.

Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umweltschäden

Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.

Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
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