Campingfahrzeugeversicherungsvergleich

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Campingfahrzeuge Versicherung über den Campingfahrzeugeversicherungsvergleich online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Campingfahrzeuge Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Campingfahrzeug Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Führen Sie Ihren Campingfahrzeuge Versicherungsvergleich online bei uns durch.

Der Campingfahrzeugeversicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH


Ein Versicherungsjahr entspricht einem Kalenderjahr. Als Beginn des nächsten Versicherungsjahres gilt der jeweilige 1. Januar des folgenden Jahres als vereinbart. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder die Versicherung den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.

Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn diese dem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.

Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss der Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die Gesellschaft in der Kfz-Haftpflichtversicherung ihre Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet.

Erhöhen die Versicherungen den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10{51d40c54c26de73bfa1a5aa66c36d839f8ed953735a40f7834d8a2c911768c14}, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Sollten Sie über unseren Versicherungsvergleich eine günstige Campingfahrzeuge-Versicherung finden, würden wir uns freune, wenn Sie Ihr Fahrzeug über unser Büro versichern würden.

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