Campingfahrzeugversicherungsvergleich

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Campingfahrzeuge Versicherung online über den Campingfahrzeugversicherungsvergleich zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Campingfahrzeuge Versicherungsabschluss.

Bei Fragen zum Campingfahrzeugversicherungsvergleich stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Campingfahrzeug Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Führen Sie einfach Ihren Campingfahrzeugversicherungsvergleich online bei uns durch. Bei der Antragsaufnahme sollten Sie darauf achten, Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht nachzukommen, da Sie andernfalls Ihren Versicherungsschutz gefährden würden.

Der online Campingfahrzeugversicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH

Infos zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Obligenheiten

Der online Campingfahrzeugversicherungsvergleich und vorvertragliche Obligenheiten

Sie müssen den Gesellschaften bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände schriftlich anzuzeigen, nach denen diese Sie gefragt haben. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss der Versicherung Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter / Versicherungsmakler geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen die Gesellschaft, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn die Versicherung Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Die Gesellschaften müssen ihr Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben diese die Umstände anzugeben, auf die die sich ihre Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist darf die Campingfahrzeuge Versicherung auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung ihrer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft von der Verletzung der Anzeigepflicht, die ihr Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangte.

Die Campingfahrzeuge Versicherungen können sich auf ihr Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn diese den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Sie haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter / Versicherungsmakler die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Das Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Gesellschaft den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

Tritt eine Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf diese den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

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